Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
inkl. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Domento - eine Plattform der PlanFokus GmbH.
Stand: Mai 2026, Version 1.0
Hinweis: Dieses Dokument enthält in Teil A die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Plattform Domento sowie in Teil B den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss Art. 9 DSG und Art. 28 DSGVO. Beide Teile sind integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen der Anbieterin und dem Lizenznehmer.
Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der PlanFokus GmbH, ℅ Mike Hochuli, Löwenstrasse 2, 8133 Esslingen, Schweiz (nachfolgend «Anbieterin») und den Lizenznehmern der Plattform Domento.
1.2 Lizenznehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen, die ein kostenpflichtiges Abonnement abschliessen oder eine individuelle Offerte annehmen. Dies umfasst insbesondere Projektleiter, Käuferbetreuer, Bauherrenvertreter, Architekten und Generalunternehmer (GU).
1.3 Endnutzer sind Personen (insbesondere welche Eigentum erwerben und Bauherren), die vom Lizenznehmer zur Nutzung der Plattform eingeladen werden. Endnutzer schliessen keinen eigenen Vertrag mit der Anbieterin. Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung dieser AGB durch eingeladene Endnutzer verantwortlich.
1.4 Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von der Anbieterin ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt auf eine der folgenden Arten zustande:
- Digitaler Abschluss: Durch die Online-Registrierung und den erfolgreichen Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements (z. B. via Stripe).
- Individuelle Offerte: Durch die Annahme einer von der Anbieterin erstellten schriftlichen Offerte (per E-Mail oder Unterzeichnung).
2.2 Mit der Registrierung, dem Abschluss eines Abonnements oder der Annahme einer Offerte erkennt der Lizenznehmer diese AGB sowie den in Teil B integrierten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vollumfänglich an.
2.3 Bei Widersprüchen zwischen einer individuellen Offerte und diesen AGB gehen die Bestimmungen der individuellen Offerte vor.
2.4 Jedes neue Konto beinhaltet standardmässig eine kostenlose Testphase von 14 Tagen. Während des Testzeitraums gelten diese AGB sinngemäss. Nach Ablauf der 14 Tage geht das Konto automatisch in das gewählte kostenpflichtige Abonnement über und die erste Zahlung wird fällig. Der Lizenznehmer kann das Abonnement jederzeit während der Testphase kündigen – in diesem Fall wird kein Entgelt erhoben und der Zugang wird mit Ablauf der 14 Tage deaktiviert. Die Anbieterin behält sich vor, in begründeten Einzelfällen abweichende Testzeiträume zu vereinbaren.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1 Abonnements:
Die Anbieterin bietet folgende Abonnement-Modelle an:
Monatliches Abonnement: Sofern nicht anders vereinbart, gilt keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch monatlich und kann vom Lizenznehmer auf das Ende der laufenden Fakturierungsperiode gekündigt werden.
Jährliches Abonnement: Der Vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Der Lizenznehmer kann das Jahresabonnement jederzeit auf das Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung eines Jahresabonnements wird kein anteilsmässiger Betrag zurückerstattet – die Leistung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit als erbracht.
Kündigung: Die Kündigung eines Abonnements erfolgt durch den Lizenznehmer über die entsprechende Funktion innerhalb der Plattform. Alternativ kann die Kündigung schriftlich per E-Mail an die von der Anbieterin angegebene Kontaktadresse erfolgen. Massgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bei der Anbieterin. Nach erfolgter Kündigung bleibt der Zugriff auf die Dienstleistung bis zum Ende der laufenden Fakturierungsperiode bestehen. Danach wird der Zugang automatisch deaktiviert. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.
Kündigt der Lizenznehmer während der 14-tägigen Testphase, wird kein Entgelt erhoben und der Zugang wird mit Ablauf der Testphase deaktiviert. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge ist ausgeschlossen, sofern die Dienstleistung nach Ablauf der Testphase bereits erbracht wurde. Bei Kündigung nach Ablauf der Testphase gilt die Kündigung auf das Ende der laufenden Fakturierungsperiode.
3.2 Projektpauschalen / Fix-Offerten: Die Laufzeit richtet sich nach der in der Offerte genannten Projektdauer. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
3.3 Kündigung durch die Anbieterin: Die Anbieterin kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Eine fristlose Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, Missbrauch der Plattform, Weitergabe von Zugangsdaten oder Verstoss gegen diese AGB.
3.4 Folgen der Beendigung: Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Lizenznehmers sowie aller eingeladenen Endnutzer gesperrt. Projektdaten werden während 60 Tagen nach Vertragsende aufbewahrt. Der Lizenznehmer ist verantwortlich, seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren. Auf Anfrage stellt die Anbieterin die Projektdaten als gebündeltes Exportpaket (ZIP) zur Verfügung (vgl. Ziff. 7). Nach Ablauf der 60-tägigen Aufbewahrungsfrist werden alle Projektdaten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
3.5 Die Anbieterin behält sich vor, Accounts von Endnutzern 60 Tage nach Abschluss des jeweiligen Bauprojekts oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Lizenznehmer zu deaktivieren. Der Lizenznehmer ist verantwortlich, Endnutzer rechtzeitig über die bevorstehende Deaktivierung zu informieren.
4. Leistungen der Anbieterin
4.1 Die Anbieterin stellt die Plattform Domento als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung.
4.2 Zusätzlich können Beratung, Support und Schulungen angeboten und separat verrechnet werden.
4.3 Die Anbieterin plant, zu einem späteren Zeitpunkt Add-ons und Erweiterungspakete anzubieten. Sobald diese verfügbar sind, können sie über die Plattform gebucht werden. Es gelten dieselben Vertragsbedingungen wie für das Hauptabonnement. Lizenznehmer werden über die Verfügbarkeit neuer Pakete informiert.
4.4 Onboarding-Unterstützung: Die Anbieterin kann auf Anfrage oder bei grösseren Projekten eine einmalige Onboarding-Unterstützung anbieten. Diese wird im Rahmen der Möglichkeiten der Anbieterin erbracht. Zu einem späteren Zeitpunkt kann Onboarding-Unterstützung als kostenpflichtiges Zusatzpaket gebucht werden. Details werden jeweils individuell vereinbart.
4.5 Service Level: Ein Anspruch auf bestimmte Service Levels (z. B. garantierte Verfügbarkeiten oder Reaktionszeiten) besteht nicht, sofern nicht schriftlich vereinbart.
4.6 Wartung und Updates: Die Anbieterin ist berechtigt, die Plattform jederzeit weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen oder zu entfernen, soweit dies dem Lizenznehmer zumutbar ist. Geplante Wartungsarbeiten finden üblicherweise ausserhalb der regulären Bürozeiten (Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr) statt. Sind ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Bürozeiten erforderlich, werden Lizenznehmer mindestens 3 Werktage im Voraus per E-Mail informiert. Notfallwartungen (z. B. bei Sicherheitsvorfällen) können ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website angegebenen Preise oder die in einer individuellen Offerte schriftlich vereinbarten Konditionen.
5.2 Zahlungsarten:
- Monatliches Abonnement: Monatliche automatische Abrechnung via Stripe (z. B. Kreditkarte).
- Jährliches Abonnement: Automatische jährliche Abrechnung via Stripe zu Beginn jeder Vertragsperiode. Das Jahresabonnement wird im Voraus für das gesamte Jahr verrechnet.
- Projektpauschalen / Offerten: Per Rechnung, zahlbar innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
5.3 Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin Verzugszinsen von 5 % p. a. erheben und nach erfolgloser Mahnung (Fristansetzung von 10 Tagen) den Zugang zur Plattform sperren.
5.4 Preisänderungen:
- Standard-Abonnements: Preisänderungen werden mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich oder per E-Mail angekündigt.
- Individuelle Offerten / Projektpauschalen: Der vereinbarte Preis gilt für die definierte Projektdauer. Nachträgliche Leistungserweiterungen werden zu den dann gültigen Konditionen offeriert.
5.5 Speicherplatz und Nutzungslimiten:
Die Nutzung der Plattform ist je nach gewähltem Abonnement auf folgende Kontingente begrenzt:
- Anzahl Einheiten pro Projekt (gemäss gewähltem Abonnement-Tier)
- Anzahl Dokumente pro Projekt (gemäss gewähltem Abonnement-Tier)
- Die maximale Grösse pro Datei beträgt 5 MB.
- Anzahl Aufgaben pro Projekt
- Anzahl Kontakte pro Projekt
- Anzahl Kontakt- und Projekt-Kategorien pro Projekt
Die genauen Kontingente je Abonnement-Tier sind auf der Website www.domento.ch einsehbar. Das Hochladen von Dateien oder das Erfassen von Einträgen, die das vereinbarte Kontingent oder die Einzeldateigrösse überschreiten, wird systemseitig unterbunden.
6. Datenschutz und Datennutzung
6.1 Es gilt die Datenschutzerklärung der Anbieterin, abrufbar auf der Website www.domento.ch.
6.2 Serverstandort: Die Daten werden auf Servern in der Schweiz gespeichert. Die Anbieterin stellt sicher, dass alle eingesetzten Subunternehmer ein dem Schweizer DSG und der EU-DSGVO entsprechendes Datenschutzniveau gewährleisten.
6.3 Die Anbieterin darf Daten in anonymisierter und aggregierter Form für statistische und betriebliche Zwecke verwenden. Eine Identifikation einzelner Personen ist dabei ausgeschlossen.
6.4 Der Lizenznehmer bleibt Eigentümer sämtlicher von ihm hochgeladener Daten und Inhalte.
6.5 Subunternehmer: Die Anbieterin setzt folgende Drittanbieter ein, die Personendaten im Auftrag der Anbieterin verarbeiten können:
- Stripe Inc. (Zahlungsabwicklung)
- Brevo SAS (E-Mail-Marketing und Kommunikation)
- Serverinfrastruktur-Anbieterin (Hosting, Schweiz)
Eine aktuelle Liste der Subunternehmer kann bei der Anbieterin angefordert werden.
6.5 Auftragsverarbeitung: Soweit der Lizenznehmer über die Plattform Personendaten Dritter bearbeitet, gilt der integrierte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in Teil B dieses Dokuments. Der AVV ist ein integraler Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses.
6.6 Auftragsverarbeitung: Die Anbieterin informiert Lizenznehmer regelmässig per E-Mail über Produktneuheiten, Updates und Optimierungen der Plattform. Der Lizenznehmer kann dieser Nutzung seiner Kontaktdaten jederzeit widersprechen, z.B. über den Abmeldelink in der E-Mail oder per Nachricht an info@domento.ch. Ein Widerspruch hat keinen Einfluss auf das bestehende Vertragsverhältnis.
7. Datenaufbewahrung nach Vertragsende
7.1 Aufbewahrungsfrist: Nach Vertragsende werden die Projektdaten des Lizenznehmers während 60 Tagen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Projektdaten unwiderruflich und vollständig gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Buchhaltungsrelevante Daten (insb. Rechnungen) werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften (Art. 958f OR, 10 Jahre) aufbewahrt.
7.2 Datenlöschung auf Anfrage: Der Lizenznehmer kann eine vorzeitige Löschung seiner Daten schriftlich verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
7.3 Datenexport: Der Lizenznehmer ist selbst verantwortlich, seine Daten vor Vertragsende zu exportieren. Auf Anfrage stellt die Anbieterin die gesamten Projektdaten als gebündeltes Exportpaket (ZIP-Datei) zur Verfügung. Dieser Service ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand oder zu einem Pauschalpreis verrechnet. Die Herausgabe von Personendaten im Sinne des DSG (Auskunftsrecht) erfolgt hingegen auf Anfrage kostenlos.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Die Anbieterin haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden (insbesondere Bauverzögerungen) oder entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
8.2 Inhaltsverantwortung: Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtzeitigkeit der durch Lizenznehmer oder Endnutzer hochgeladenen Informationen. Die Plattform dient als Kommunikations- und Verwaltungswerkzeug. Die rechtliche Verantwortung für die Käuferbetreuung und Fristenkontrolle verbleibt vollumfänglich beim Lizenznehmer.
Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die entstehen weil ein Endnutzer die Plattform missbräuchlich nutzt, die Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert oder den Zugang verweigert. Die Anbieterin stellt lediglich das technische Werkzeug zur Verfügung. Die Verantwortung für die Nutzung durch eingeladene Endnutzer liegt vollumfänglich beim Lizenznehmer.
8.3 Datenverlust und Verfügbarkeit: Die Anbieterin bemüht sich um einen stabilen Betrieb der Plattform, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit. Die Haftung für Datenverluste oder Übermittlungsfehler wird ausgeschlossen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle auf der Plattform hochgeladenen Dokumente zusätzlich in seinen eigenen Systemen zu sichern.
8.4 Höhere Gewalt: Die Anbieterin haftet nicht für Leistungsausfälle oder Schäden, die durch Ereignisse ausserhalb seiner Kontrolle verursacht werden, insbesondere durch Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe, Ausfall von Drittanbieterdiensten, behördliche Anordnungen oder sonstige höhere Gewalt. In solchen Fällen werden Lizenznehmer so rasch wie möglich informiert.
8.5 Haftungsdeckelung: Die Gesamthaftung der Anbieterin ist pro Vertragsjahr auf die Höhe der vom Lizenznehmer in diesem Zeitraum tatsächlich bezahlten Gebühren beschränkt.
8.6 Freistellung: Der Lizenznehmer stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die aus der unsachgemässen Nutzung der Plattform oder aus inhaltlichen Fehlern der bereitgestellten Dokumente resultieren, soweit der Lizenznehmer diese zu vertreten hat. Diese Freistellung gilt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.
9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
9.1 Sämtliche Rechte an der Plattform (Software, Quellcode, Datenbankstrukturen, Benutzeroberfläche, Grafiken) sowie an der Marke «Domento» verbleiben vollumfänglich bei der Anbieterin bzw. dessen Lizenzgebern.
9.2 Der Lizenznehmer erhält für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform für seine eigenen geschäftlichen Zwecke gemäss diesen AGB zu nutzen.
9.3 Nutzeranzahl pro Lizenz: Eine Lizenz berechtigt zum Launch zur Nutzung durch eine Person (eine E-Mail-Adresse). Eine Erweiterung auf zwei und mehr Benutzer (zwei und mehr E-Mail-Adressen) pro Lizenz ist als Zusatzpaket geplant und wird zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein. Details werden bei Verfügbarkeit kommuniziert.
9.4 Weitergabe von Zugangsdaten: Die Weitergabe von Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte ist ausdrücklich untersagt. Jeder Benutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff ist die Anbieterin unverzüglich zu informieren. Eine Verletzung dieses Verbots berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
9.5 Die vom Lizenznehmer hochgeladenen Inhalte bleiben in seinem Eigentum. Der Lizenznehmer räumt der Anbieterin das Recht ein, diese Inhalte für die Vertragserfüllung (Hosting, Anzeige für Endnutzer, Backups) zu nutzen.
9.6 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu kopieren oder für die Entwicklung einer eigenen Lösung zu verwenden.
10. Nutzungsbedingungen und verbotene Inhalte
10.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Plattform ausschliesslich für rechtmässige Zwecke im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zu nutzen.
10.2 Folgende Inhalte dürfen nicht auf der Plattform hochgeladen oder geteilt werden:
- Rechtswidrige, betrügerische oder irreführende Inhalte
- Inhalte, die Rechte Dritter verletzen (insb. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte)
- Schadsoftware, Viren oder andere schädliche Dateien
- Inhalte, die gegen die guten Sitten verstossen
- Personendaten, für deren Bearbeitung keine Rechtsgrundlage vorliegt
10.3 Die Anbieterin behält sich das Recht vor, rechtswidrige oder gegen diese AGB verstossende Inhalte ohne Vorankündigung zu entfernen und den betreffenden Zugang zu sperren.
10.4 Der Lizenznehmer ist verantwortlich für alle Aktivitäten, die über sein Konto erfolgen, einschliesslich der Handlungen eingeladener Endnutzer.
11. Änderungen der AGB
11.1 Die Anbieterin kann diese AGB anpassen. Änderungen werden gemäss Ziffer 11.2 kommuniziert.
11.2 Änderungen werden dem Lizenznehmer mindestens 60 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Lizenznehmer der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich widerspricht. Widerspricht der Lizenznehmer, hat die Anbieterin das Recht, das Vertragsverhältnis ausserordentlich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB zu kündigen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
12.2 Gerichtsstand ist Uster (Sitz der Anbieterin in Esslingen, Kanton Zürich).
12.3 Bei Lizenznehmern mit Sitz in der EU kann ergänzend zwingendes EU-Recht Anwendung finden.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
13.2 Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
14. Kunden aus der Europäischen Union (EU)
14.1 Für Lizenznehmer, die in der EU ansässig sind und als Verbraucher handeln, gelten ergänzend die Bestimmungen des EU-Verbraucherrechts.
14.2 Widerrufsrecht:
- Verbraucher in der EU haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, wenn der Lizenznehmer bei Vertragsabschluss ausdrücklich zustimmt, dass die Dienstleistung sofort beginnt und er damit auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
- Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.
- Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Lizenznehmer der Anbieterin schriftlich (z. B. per E-Mail) informieren.
- Nach Widerruf wird die Nutzung eingestellt und bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet, soweit diese nicht verbraucht wurden.
14.3 Informationspflichten: Die Anbieterin informiert EU-Kunden über Name, Anschrift und Kontakt der Anbieterin, wesentliche Merkmale der Plattform, Preise, Zahlungsmodalitäten und Vertragslaufzeit sowie das Widerrufsrecht.
14.4 EU-Verbraucher haben das Recht, ihre Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format zu erhalten (Datenportabilität gemäss Art. 20 DSGVO). Entsprechende Anfragen sind an info@domento.ch zu richten.
14.5 Für EU-Verbraucher gilt zusätzlich das zwingende Recht ihres Wohnsitzstaates. Die Gerichtsstandsklausel gilt nur, soweit nicht zwingendes EU-Verbraucherrecht entgegensteht.
15. Besondere Bestimmungen für Schweizer Konsumenten
Für Lizenznehmer mit Wohnsitz in der Schweiz, die nicht als juristische Person oder im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handeln, gilt: Mit der Registrierung und dem Beginn der kostenlosen Testphase stimmt der Lizenznehmer ausdrücklich zu, dass die Dienstleistung sofort beginnt. Ein allfälliges Widerrufsrecht erlischt mit dem Beginn der Nutzung der Plattform. Nach Ablauf der 14-tägigen Testphase und Übergang in das kostenpflichtige Abonnement besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beträge, sofern die Dienstleistung erbracht wurde.
Teil B – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Gemäss Art. 9 Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und Art. 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verantwortlicher (nachfolgend «Lizenznehmer»): Der Lizenznehmer gemäss Teil A dieser AGB.
Auftragsverarbeiter (nachfolgend «Anbieterin»): PlanFokus GmbH, ℅ Mike Hochuli, Löwenstrasse 2, 8133 Esslingen, Schweiz.
AVV 1. Gegenstand und Zweck der Auftragsverarbeitung
AVV 1.1 Die Anbieterin verarbeitet im Auftrag des Lizenznehmers Personendaten von Endnutzern (insbesondere welche Eigentum erwerben und Bauherren), die der Lizenznehmer über die Plattform Domento erfasst, verwaltet und kommuniziert.
AVV 1.2 Die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung gemäss Teil A dieser AGB, insbesondere für:
- Hosting und Speicherung der Projektdaten
- Bereitstellung der Plattformfunktionen (Dokumentenmanagement, Aufgabenverwaltung, Kommunikation)
- Technischen Betrieb, Wartung und Support
- Datensicherung und Notfallwiederherstellung
AVV 2. Art der Personendaten und betroffene Personen
AVV 2.1 Im Rahmen der Auftragsverarbeitung können folgende Kategorien von Personendaten verarbeitet werden:
- Kontaktdaten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Projektbezogene Daten (Wohnungseinheit, Projektstatus, Termine, Fristen)
- Hochgeladene Dokumente (Pläne, Verträge, Protokolle, Fotos)
- Kommunikationsdaten (Aufgaben, Nachrichten, Freigaben)
- Technische Nutzungsdaten (Login-Zeitpunkte, IP-Adressen)
AVV 2.2 Betroffene Personen sind insbesondere Eigentumserwerber, Bauherren und weitere vom Lizenznehmer eingeladene Endnutzer.
AVV 3. Pflichten der Anbieterin (Auftragsverarbeiter)
AVV 3.1 Die Anbieterin verarbeitet Personendaten ausschliesslich gemäss den dokumentierten Weisungen des Lizenznehmers und den Bestimmungen dieses AVV.
AVV 3.2 Die Anbieterin stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung beauftragten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
AVV 3.3 Die Anbieterin ergreift geeignete technische und organisatorische Massnahmen (TOM) zum Schutz der Personendaten, insbesondere:
- Verschlüsselung der Daten bei Übertragung (TLS/SSL) und Speicherung
- Zugriffskontrolle und rollenbasierte Berechtigungen
- Zwei-Faktor-Authentifizierung (soweit technisch verfügbar)
- Regelmässige Datensicherungen
- Protokollierung von Zugriffen auf sensible Daten
- Regelmässige Sicherheitsüberprüfungen
AVV 3.4 Die Anbieterin unterstützt den Lizenznehmer bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung).
AVV 3.5 Die Anbieterin informiert den Lizenznehmer unverzüglich, sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Lizenznehmers gegen anwendbares Datenschutzrecht verstösst.
AVV 3.6 Datenpannen: Die Anbieterin meldet dem Lizenznehmer Verletzungen des Schutzes von Personendaten (Datenpannen) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden. Die Meldung enthält mindestens eine Beschreibung des Vorfalls, die betroffenen Datenkategorien und die ergriffenen Massnahmen.
AVV 4. Pflichten des Lizenznehmers (Verantwortlicher)
AVV 4.1 Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung, insbesondere für das Vorliegen einer gültigen Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung, Vertrag) für die Erfassung und Bearbeitung von Personendaten der Endnutzer.
AVV 4.2 Der Lizenznehmer stellt sicher, dass Endnutzer in geeigneter Weise über die Datenbearbeitung informiert werden.
AVV 4.3 Der Lizenznehmer trägt dafür Sorge, dass nur die für den jeweiligen Zweck notwendigen Personendaten auf der Plattform erfasst werden.
AVV 5. Unterauftragsverarbeiter (Subunternehmer)
AVV 5.1 Der Lizenznehmer erteilt der Anbieterin die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Die Anbieterin informiert den Lizenznehmer über geplante Änderungen bezüglich der Unterauftragsverarbeiter.
AVV 5.2 Aktuell eingesetzte Unterauftragsverarbeiter:
- Stripe Inc., USA: Zahlungsabwicklung. Angemessenes Datenschutzniveau gemäss EU-US Data Privacy Framework.
- Brevo SAS, Frankreich: Newsletter und Marketingkommunikation. EU-Server, DSGVO-konform.
- Microsoft Azure, Schweiz: Hosting, Datenspeicherung, plattforminterne E-Mails. Schweizer Datenschutzrecht anwendbar.
AVV 5.3 Die Anbieterin verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu denselben Datenschutzstandards wie in diesem AVV festgelegt.
AVV 6. Internationale Datenübermittlung
AVV 6.1 Personendaten werden primär auf Servern in der Schweiz gespeichert.
AVV 6.2 Soweit Unterauftragsverarbeiter (z. B. Stripe, Brevo) Daten ausserhalb der Schweiz oder der EU bearbeiten, stellt die Anbieterin sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist, insbesondere durch Standardvertragsklauseln (SCC) oder anerkannte Zertifizierungsmechanismen.
AVV 7. Laufzeit und Beendigung
AVV 7.1 Dieser AVV gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses gemäss Teil A.
AVV 7.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Personendaten gemäss Ziff. 7 der AGB (Teil A) behandelt: Aufbewahrung für 60 Tage, danach unwiderrufliche Löschung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
AVV 8. Anwendbares Recht
AVV 8.1 Dieser AVV untersteht Schweizer Recht, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
AVV 8.2 Soweit Kunden in der EU ansässig sind, findet ergänzend die EU-DSGVO Anwendung.